Frage von Just Me: Gilt ein Kendoschwert bei der Einreise aus Japan in die EU als Waffe oder als Sportgerät?
Hallo,
meine Tochter, die ein Austauschjahr in Japan macht, kommt nächsten Sonntag zurück (wie schnell vergeht ein Jahr *kopfschüttel*). Da sie dort u. a. Kendo gelernt hat, möchte sie logischerweise ihr Bambusschwert mit zurückbringen. Ich habe schon gegoogelt, auf den EU- und Zollseiten gesucht, bin aber entweder zu blöd oder es steht tatsächlich nichts zu solch einem Problem geschrieben (was ich mir eig. nicht vorstellen kann…).
Weiss hier jemand, ob und wie man dieses “Schwert” mit nach Deutschland nehmen kann, ohne Ärger mit dem Zoll zu bekommen?
Danke schon mal!
Beste Antwort:
Answer by Sir aus Kiel
Grundsätzlich sollte die “Waffe” angemeldet werden, um Zweifel auszuschließen, dann muss die “Waffe” speziell für den Transport gesichert werden.
Am besten solltest Du einfach bei der lokalen Zolldienststelle vorsprechen, die können dann genaue Informationen geben.
Ach noch etwas: Es besteht absolutes Verbot für Fleisch- und Fleischwaren, Honig und anderes, auch bestimmte Lederwaren können beschlagnahmt und mit einem Bußgeld und einer Strafanzeige belangt werden!
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!



